Le Louvre – Interdiction des photographies ?

Le Louvre a raison!

Le Louvre, (détail), Paris
Le Louvre, (détail), Paris

Le Louvre http://www.louvre.fr kann – wie auch andere Museen – das Ablichten von Exponaten verbieten. Nicht selten untersagen Leihgeberinnen und Leihgeber das Photographieren ihrer dem Kunsthaus für eine Ausstellung zur Verfügung gestellter Kunstwerke. Darüberhinaus ist es – wie aktuell Le Louvre – Kunstinstitutionen gestattet, gezeigte Werke zum Photographieren nicht freizugeben. Dabei ist es unerheblich, ob zum Beispiel Kunstschaffende seit über 70 Jahren verstorben sind und mithin mögliche Urheberrechte hinsichtlich anderweitiger bildrechtlicher Nutzung inexsistent wurden.

Die Justiz

Le Tribunal Administrativ de Paris http://paris.tribunal-administratif.fr  entschied nun, dass das Règlement des Louvre – genehmigt sind Aufnahme in Dauerausstellungen, nicht aber in in temporären Ausstellungen -in Zusammenhang mit öffentlich frei zugänglichen Werken und deren Ablichtungen nicht gegen Gesetze verstösst. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber es ist zu vermuten (und zu hoffen), dass das eingelegte Rechtsmittel keinen Bestand haben wird.

Bereits der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verkündete – wenn auch in einem nicht unbedingt kongruenten Fall – ein Urteil (I ZR 104/17 – http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR104.html – mit weitreichenden Folgen.

Museen sind Heimstatt für die Kunst!

Museen sind Heimstatt für die Kunst, pflegen und schützen ihre Werke und das kulturelle Erbe. Sie haben nicht die Aufgabe, zum Beispiel ihre Gemälde, Skulpturen, Photographien oder Zeichnungen für Abbildungen zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn es in dem Rechtsstreit in Paris um eine professionelle Verwendung ging, liesse sich bei differenzierter Betrachtung der Problematik des Photographierens (auch der privaten Anwendung) in Museen überhaupt über eine grundsätzliche Versagung reflektieren.

Denn es geht einerseits um einen respekt- und würdevollen Umgang mit der Kunst und ihren Schaffenden. Dass Kunst bei offensichtlich vielen in der Gesellschaft lediglich einen dekorativen Zweck erfüllt, hat mit Intellektualität und kulturellem Niveau zu tun. Das reflektiert unter anderem Verhaltensweisen in Häusern der Kunst: Nicht selten werden Gäste eines Museums von anderen unbedingt fast jedes Gemälde mit einem Mobiltelephon aufnehmenden Personen geradezu belästigt, indem diese sich teilweise in rücksichtsloser Weise in Ausstellungen bewegen, Kunstwerke Betrachtende stören, sich vor ihnen postieren und das Exponat knipsen.
Denen sei bei einem eventuellen Interesse an der Exposition oder ihren Werken ein Erwerb des Ausstellungskataloges zu empfehlen. Damit würden Kulturgut Buch gefördert und das Museum unterstützt.

Kunst gilt Wertschätzung und ihren Häusern Respekt.

Für die Freiheit der Kunst – auch zum Wohle der Gesellschaft!

Musée du Louvre
75001 Paris
Telephon 0033140205317
http://www.louvre.fr

Öffnungszeiten:
Täglich 9h – 18h ausser Dienstag
Freitag 9h – 21h45 – (am 21.Juni 2019 bis 18h)
Samstag 9h -18h (an jedem ersten Samstag im Monat bis
21h45)

Öffentliche Verkehrsmittel
Métro
Linie 1 – Palais-Royal/ Musée du Louvre
Bus
Linien 21,24,27,39,48,68,69,72,81,95
Batobus
Linie Escale Louvre, quai François Mitterrand
Zug: Thalys
Gare du Nord, Métro 4 – Musée du Louvre
Gare de l’Est, Métro 7 – Musée du Louvre