Pour la Liberté des Arts – Der Blog für die Freiheit der Künste
Harald Naegeli – Burgfrieden in Zürich
Harald Naegeli – weises Ende eines Rechtsstreits in Zürich
In Düsseldorf….
Offensichtlich findet momentan keine Bewegung im vor dem Amtsgericht Düsseldorf existierenden Strafverfahren gegen den Künstler Harald Naegeli statt.
Das könnte ein gutes Zeichen sein ? Ein Zeichen der Besinnung? Ob die Justiz zunächst die gerichtliche Situation in Zürich abwarten wollte? Dort versuchte nämlich die Anklagebehörde immerhin mit einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 700 Franken und einer Busse von 10.000 Franken Nageli näher zu treten.
Doch schon zu Beginn des Prozesses empfahl der Richter den streitenden Parteien eine Weitsicht, respective von den Strafanträgen Abstand zu nehmen und sich ins Benehmen zu setzen.
In Zürich ….
Mit Erfolg: Die Commune als Kläger verzichte auf die Erfüllungen ihrer Schadensersatzforderungen und Harald Naegeli kam zum vereinbarten Sühnetermin mit einem Grafitti-Werk, gewürdigt in einem Rahmen – als Äquivalent für der Stadt entgangenen 9000 Franken – es ging um die seinerzeitige Entfernung von immerhin 25 Wandbildern, entstanden in den Jahren 2012 und 2013.
In Düsseldorf haben sich drei Grundbesitzer wegen Gribouillage an ihren Hauswänden, nämlich Harald Naegelis wunderbare Sprayarbeiten, beschwert und wollen ihn wegen Sachbeschädigung belangen. Ein vierter eine Tankstelle betreibender Betroffener lehnte dagegen sowohl ein Vorgehen gegen Protagonisten der Spraykunst ab als dass er auch die Vernichtung des Grafitti vermied. Er erkannte nur zu gut, was sie bedeutete, Harald Naegeli’s Kunst an seiner Wand.
Und nun?
Bleibt zu hoffen, dass einerseits die drei Kläger letztlich zu dem Schluss gelangen, dass sie sich doch eigentlich mit Beseitigung der Kunstwerke des Schweizer Artisten mehr geschadet haben und dass andererseits der Beklagte in seiner Empathie für sie mit einem kleinen Exponate deren Satisfaction erreicht.
Es geht um Kunst, immerhin ….
Immerhin ist der Anlass dieser rechtlichen Differenzen nicht die Schmierei von stumpfsinnig in hässlich und kitschig bunt gehaltenen und an Einfallslosigkeit kaum zu überbietenden Grossbuchstaben an Wänden – einem unerträglichen permanenten Angriff auf die Ästhetik. Denn hier ging (und geht) es um feine fast mit zarten Pinselstrich ausgeführte Gemälde: Grafitto – Kunst, um ein Kulturgut.
Kein Schuldspruch für Harald Naegeli ! Für die Freiheit der Kunst !