Die Europäische Urheberrechtsreform – so nötig wie ….

Die Gedanken sind frei – das geistige und künstlerische Eigentum (Urheberrecht) ist zu schützen! 

Copyright

…. Artikel 17 (13)

Das am 26.März 2019 im Europaparlament zur Abstimmung  anstehende Urheberrecht erregt die Gemüter und mehr. Man spart seitens der gegnerischen Seite nicht, die Befürworterinnen und Befürworter zu beleidigen, an Leib und Leben zu bedrohen, zumindest noch verbal – welch eine kriminelle Energie….

Dann gibt es GAFA (Akronym für Google, Apple, Facebook und Amazon) und im Gefolge von selbsternannten Anhängern eines barriere-freien Internets. Während es GAFA zum Beispiel um ihre macht- und marktbeherrschende Position im Internet, einer lizenzfreien Verwendung von Internet-Inhalten und deren Verwertung, letztlich der Profitmaximierung geht, sorgen sich ihre Koalitionäre, die Online -Nutzerinnen und Nutzer,  ob der möglichen Einschränkungen im Internet.
Internetkonzerne lancierten massive Desinformationskampagne gegen das geplante europaweit geltende Recht.  Dass etwa GAFA  durch die neuen Richtlinien Gewinneinbrüche innerhalb der Europäischen Union befürchtet, scheint die auf ihrer Seite Demonstrierenden ebenso wenig zu interessieren wie auch der Umgang mit ihren Daten sich in Belanglosigkeit ergeht. 

Urheber- und Leistungsschutz 

Gegen das Gesetz, das erstmals sich mit einem existentiellen Thema für unterschiedliche Inhalte befasst, blasen die Internetkonzerne zum Sturm. Es geht um Presse, Kunst, audiovisuelle Medien, Kino und Musik. Und erstmals wird unter Berücksichtigung  veränderter  Verhältnisse dem Urheber- und Leistungsschutz Rechnung getragen.

…. Artikel 15 (11)
 
Aber auch Artikel 15 (11), der das Leistungsschutzrecht von Verlegern betrifft, findet nicht uneingeschränkten Applaus. Doch ist es konsequent, dass zukünftig Suchmaschinen oder Websites sich um eine Lizenz bei den betreffenden Medien zu erwerben haben, wenn Titel, Sätze aus Artikeln et cetera auf ihren Internetseiten erscheinen sollen.
Bei all dem Wehklagen wegen angebliche Freiheitsbeschneidung im Sinne von Meinung bis Vielfalt wird stets die wirtschaftliche Potenzt von Internetunternehmen, die letztlich nur mit den Einblendungen etwa von erschienen Pressetexten Reklame-Anzeigen gerieren können, ignoriert. Und offensichtlich ist auch dieser Sachverhalt für die um ihre Informationsfreiheit so besorgten Demonstrantinnen und Demonstranten ohne Relevanz.
 

Initiative Urheberrecht

Die, die das grosse Gesetzeswerk begrüssen, das sind Rechteinhaber, Urheberinnen und Urheber, Kunstschaffende, Verlegerinnen und Verleger.
Mit der Organisation Initiative Urheberrecht https://urheber.info wurde ein Dachverband geschaffen, dem über 35 Organisationen und Verbände wie Allianz deutscher Designer e.V. (AGD), Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK), Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V. (BDG), Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. (BFF), Berufsverband Kinematografie (BVK), Bund der Szenografen e.V., Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK), Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS), Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V. (BfK), Bundesverband Regie e.V. (BVR), Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS), Composers Club e.V. (CC), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Deutscher Komponistenverband e.V. (DKV), Deutscher Künstlerbund e.V., Deutscher Textdichter-Verband e.V. (DTV), Deutscher Tonkünstlerverband e.V. (DTKV), FREELENS e.V., Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger r.V. (GDBA), Illustratoren Organisation e.V. (IO), InteressenVerband Synchronschauspieler e.V. (IVS), Mediamusic e.V., Mörderische Schwestern e.V., PEN-Zentrum Deutschland e.V., Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ), Union Deutscher Jazzmusiker e.V. (UD), Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e.V. (VSK, Verband der HörspielRegie e.V. (VdHR), Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD),  Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di, Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ), Vereinigung Deutscher Musik-Bearbeiter e.V. (VDMB), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. (VdO), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Wissenschafts-Pressekonferenz e.V. (WPK) mit 140.000 Urheberrinnen und Urheber angehören  – etwa aus Belletristik,  Bildender Kunst, Design, Fernsehen,  Film, Illustration, Journalismus, Kulturwissenschaft, Musik, Oper, Photographie, Sachbuch, Spieleentwicklung, Theater, Tanz, Übersetzung.

Gerhard Pfennig
Gerhard Pfennig

Ihr Sprecher, der in Sachen Urheberschutz internationale renommierte Experte Gerhard Pfennig erklärt zu :

Plattformnutzung nach neuem Recht
 
Plattformen müssen heute nur dann Rechte klären, wenn sie selbst die Verbreitung von Werken veranlasst haben. Für Werkverbreitungen durch Uploadender sind diese selbst verantwortlich. Rechtsinhaber können aber von den Plattformen verlangen, nicht genehmigte  Verbreitungen zu unterbinden  („Notice and Take   Down“). Plattformen wenden schon heute Filter an, um             wiederholte rechtswidrige Verbreitungen populärer Werke zu unterbinden.
Die Richtlinie verändert das System grundlegend: zukünftig werden Plattformen für die Klärung des Rechtserwerbs für alle von ihnen verbreiteten Werke verantwortlich. Die Rechteklärung erfolgt durch den Abschluss von Nutzungsverträgen mit den Verwertungsgesellschaften (z.B. für die große Zahl der Rechte im Bereich Musik, Wort und Bild) bzw. einzelnen Inhabern der Rechte an komplexen Werken(Filmstudios, TV – Sender). Kleine Plattformen werden dabei privilegiert, um ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Wenn es den Plattformen trotz Bemühens nicht gelingt, die Rechtsinhaber aufzufinden bzw. Verträge abzuschließen, werden sie aus der Haftung entlassen.
Nach wie vor müssen sie aber Werke auf Aufforderung von Rechtsinhabern entfernen, wenn die Nutzung ihrer Werke nicht von Lizenzverträgen umfasst ist. 
Ob sie in diesen Fällen Filter einsetzen, um wiederholtes illegales Hochladen zu verhindern oder nicht, bleibt ihnen – wie bisher  – selbst überlassen. Die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass dies nicht zu einer generellen Überwachung der hochgeladenen Inhalte führen darf. Werknutzungen, die vom Gesetz freigestellt sind – z.B. Zitate, Satire – werden von den Regelungen nicht erfasst; bei der Kalkulation von Gesamtverträgen werden sie berücksichtigt, d.h. für ihre Nutzung fällt keine Vergütung an. Werden solche Werke irrtümlich von der Plattform gefiltert, haben die Rechtsinhaber das Recht, die Wiedereinstellung zu verlangen.Im Ergebnis entsteht eine Win – Win – Situation: Die Urheber und Rechtsinhaber werden an den Erlösen der Plattformen beteiligt, private Nutzer („User“, Youtuber“),werden von jeglicher Haftung für den Rechtserwerb freigestellt.
 
Deshalb ist diese Reform in und für  Europa so bedeutend, stellt keine Einschränkung für die Nutzung des Internets dar und würdigt endlich   erbrachte Leistungen von Urheberinnen und Urheber  durch die Pflicht zur Honorierung. Die neuen Rechtsvorschriften weisen Internetkonzerne in ihre Schranken.
 

Wer könnte dem widersprechen wollen…..

Die Europäische Urheberrechtsreform bedeutet:

Die Gedanken sind frei – das geistige und künstlerische Eigentum (Urheberrecht) ist geschützt!