Frankreich, Gastland der Frankfurter Buchmesse 2017….

Allein, dass anlässlich der Verhandlungen um mögliche „Freihandelsabkommen“, die auch das Thema Kultur tangierten, unser Nachbar Frankreich sich schützend vor seine Kulturgüter stellte – neben anderen diesen als relevante Kulturnation wertschätzenden Staat ausmachenden, allein das signifizierte eine eindeutige Haltung zu Film, Literatur, Musik, Kunst (aus) der Gesellschaft, wissend, ob der mit Würde zu begegnenden Kultur- und Kunstschaffenden, ihnen Ehre zu erweisen. Gewiss, in bundesdeutschen Gefilden wegen mangelhafter bis fehlender Einstellung gegenüber solchen gesellschaftlichen Leistungen – die auch Lebensqualität bedeuten – relativ unbekannt.

Ohne Frankreich wären die deutschen Künstlerinnen und Künstler der hiesigen Wirtschaft und Industrie völlig schutzlos ausgeliefert. Denn der französischer Staat war und ist Protagonist des Urheberrechts, also Schutz der Kulturschaffenden. Das betrifft ebenso das Urhebervertragsrecht. Es regelt zum Beispiel das Verhältnis zwischen Literatin und Verlag. Oder auch das Folgerecht, bereits in den Zwanzigern des vorigen Jahrhunderts dort entwickelt – ein Verdienst der in französischen Verwertungsgesellschaften organisierten bekannten Künstlerinnen und Künstler.
Frankreich ist Gast der Frankfurter Buchmesse 2017: Das wäre die Chance für Deutschland – für einen grossartigen Empfang ….